Copyright © by Autor Kurt P. Kupper und
Südpfalz-Internet-Verlag (Vertrieb)
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Weiterverkauf, und die kostenlose Weitergabe sind urheberrechtswidrig und ohne Genehmigung des Verlags nicht erlaubt.
Dies gilt auch für Übersetzungen in Mundarten (Dialekte) sowie Vervielfältigungen,
Mikroverfilmung, und Verarbeitung mit elektronischen Systemen. Bei
jeglichen Vorträgen gegen Honorar, ist die Genehmigung des Verlags einzuholen.
Im Rundfunk oder Fernsehen dürfen die Reden grundsätzlich nicht
aufgeführt werden. Die Texte sind nur für den kostenlosen Vortrag durch den Erwerber bzw. dessen Auftraggeber bestimmt. Unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen durch und für andere Redner bzw. Verleihen der Reden, verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten.
Haftungsausschluss:
Wenn in manchen Reden über lebende Personen gesprochen wird, wie
beispielsweise über Prominente, Personen des öffentlichen Lebens,
Organisation, Vereine und Gruppen sowie Ausländer, Minderheiten usw.
lehnt der Autor und der Südpfalz-Internetverlag jegliche Haftung für eventuelle Folgen aller Art wegen des Vortrags
ab. Die Textvorschläge sind als Satire gedacht. Die Verantwortung für den
Inhalt übernimmt allein der vortragende Redner, der die Möglichkeit hat, nach
eigenem Gutdünken auszuwählen, zu streichen, zu ändern oder zu "entschärfen".
Die Textbausteine sind lediglich als Vorschlag und Hilfe für einen
"eigenen" Vortrag zu verstehen.
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Alle Texte die vom Südpfalz-Internetverlag angeboten werden, sind unter strenger Beachtung des Urheberrechts (UrhG) erstellt worden.
Wenn vereinzelt Veröffentlichungen, Ideen, Textvorlagen usw. von öffentlichen Medien bzw. anderer Autoren (z. B. Redentausch) als Basis für eine Neugestaltung (wie beispielweise Reimform) verwendet wurden, ist dies auf der Grundlage der erlaubten "freien Benutzung" eines Werkes gemäß der nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen des UrhG geschehen. (UrhG: § 3 "Bearbeitungen", § 23 "Bearbeitungen und Umgestaltungen", § 24 "Freie Benutzung")
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Gereimte Witze:
In manchen gereimten Büttenreden wurden Witze verarbeitet. Dies ist nach dem
Urheberrecht zulässig. Durch die Verarbeitung in Reimform mit "besonderer
Ausarbeitung und Formgebung" handelt es sich um neue
"Sprachwerke", die eine "schöpferische Leistung" enthalten.Deshalb sind diese Werke als Reden ebenfalls geschützt.
Witze an sich sind rechtlich "geistiges
Gemeingut" und NICHT urheberrechtsfähig. Diese können aus Witzebüchern,
Zeitungen, Zeitschriften und anderen Veröffentlichungen bezogen und verarbeitet
werden. Die Art der Zusammenstellung, die Reihenfolge bzw. die Art des
zusammengestellten Vortrags ist unerheblich. Ein urheberrechtsfähiges
"geistiges Eigentum" ergibt sich daraus nicht, weil u. a. die
unabdingbare Voraussetzung der "schöpferischen Leistung" fehlt.